R2Data - Hinweisgeberplattform

Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Sichere und vertrauliche Übermittlung von Hinweisen.

Hinweis abgeben

Willkommen auf der Hinweisgeberplattform von R2Data

Diese Plattform dient als interner Meldekanal im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Sie ermöglicht die Übermittlung von Hinweisen auf Verstöße, die in den Anwendungsbereich des HinSchG fallen, insbesondere straf- oder bußgeldbewehrte Rechtsverstöße sowie sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften, deren Schutz dem öffentlichen Interesse dient.

Ablauf der Meldung

  1. Organisation auswählen: Über „Hinweis abgeben“ wählen Sie die Organisation aus, für die Sie einen Hinweis abgeben möchten. Der Hinweis wird der jeweils zuständigen internen Meldestelle zugeleitet.
  2. Hinweis übermitteln: Schildern Sie den gemeldeten Sachverhalt so konkret und nachvollziehbar wie möglich. Dies erleichtert eine sachgerechte Prüfung durch die interne Meldestelle.
  3. Vertraulichkeit: Die interne Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person sowie der in der Meldung genannten Personen gemäß den gesetzlichen Vorgaben des HinSchG. Der Zugriff auf Meldungen ist auf die hierfür befugten Personen beschränkt.
  4. Verfahrensablauf: Nach Eingang der Meldung bestätigt die interne Meldestelle den Eingang innerhalb der gesetzlichen Frist. Die Prüfung des Sachverhalts erfolgt nach Maßgabe des HinSchG. Über Folgemaßnahmen und den Stand des Verfahrens wird im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Rückmeldung gegeben.

Der Schutz hinweisgebender Personen vor Benachteiligungen oder Repressalien ist gesetzlich gewährleistet.


Login für bestehende Hinweise

Wenn Sie bereits eine Meldung über diese Plattform abgegeben haben, können Sie sich hier einloggen, um Rückmeldungen der internen Meldestelle einzusehen oder weitere Informationen zu übermitteln.

Der Zugang ist nur möglich, wenn die Meldung über diese Plattform erfolgt ist und die betroffene Organisation im System hinterlegt ist.

Bitte verwenden Sie die Zugangsdaten, die Ihnen im Anschluss an die Abgabe der Meldung übermittelt wurden. Die Verarbeitung Ihrer Angaben erfolgt vertraulich und unter Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes.